Update der Corona-Regelungen:

Auf Grund der neusten Corona-Vorschriften vom Land Niedersachsen (Warnstufe 2, 2G-plus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben | 2G im Außenbereich) hat der Vorstand folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Der Sportbetrieb in den Sporthallen Klosterstraße und Zur Waldbühne wird mit sofortiger Wirkung vom 02. Dezember 2021 bis zum 10. Januar 2022 eingestellt.
  • Der Sportbetrieb im Außenbereich (Kunstrasenplatz) wird bis zum 17.Dezember 2021 fortgeführt.

Folgende Regelungen sind einzuhalten:

  • Die Mannschaft kommt umgezogen zum Kunstrasenplatz.

 Die Nutzung der Kabinen und Duschen ist nicht erlaubt.

  • Für alle ab 18 Jahre gilt die 2G Regel, der Nachweis wird von den Trainern dokumentiert.
  • Kinder und Jugendliche sind aufgrund der eingeschränkten Impf-Möglichkeiten von der Regelung ausgeschlossen.
  • Der Impfnachweis von den aktiven Trainern und Übungsleitern wird am Samstag, 04.Dez. 2021 von 11:00 – 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle dokumentiert.
  • Ein geselliges Beisammensein nach dem Training ist nicht gestattet.

Vom 18. Dezember 2021 bis zum 10. Januar 2022 wird die Außensportanlage für den Trainingsbetrieb gesperrt. 

KEIN RISIKO – GESUNDHEIT GEHT VOR

Der Vorstand