Update der Corona-Regelungen:
Auf Grund der neusten Corona-Vorschriften vom Land Niedersachsen (Warnstufe 2, 2G-plus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben | 2G im Außenbereich) hat der Vorstand folgende Maßnahmen beschlossen:
- Der Sportbetrieb in den Sporthallen Klosterstraße und Zur Waldbühne wird mit sofortiger Wirkung vom 02. Dezember 2021 bis zum 10. Januar 2022 eingestellt.
- Der Sportbetrieb im Außenbereich (Kunstrasenplatz) wird bis zum 17.Dezember 2021 fortgeführt.
Folgende Regelungen sind einzuhalten:
- Die Mannschaft kommt umgezogen zum Kunstrasenplatz.
Die Nutzung der Kabinen und Duschen ist nicht erlaubt.
- Für alle ab 18 Jahre gilt die 2G Regel, der Nachweis wird von den Trainern dokumentiert.
- Kinder und Jugendliche sind aufgrund der eingeschränkten Impf-Möglichkeiten von der Regelung ausgeschlossen.
- Der Impfnachweis von den aktiven Trainern und Übungsleitern wird am Samstag, 04.Dez. 2021 von 11:00 – 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle dokumentiert.
- Ein geselliges Beisammensein nach dem Training ist nicht gestattet.
Vom 18. Dezember 2021 bis zum 10. Januar 2022 wird die Außensportanlage für den Trainingsbetrieb gesperrt.
KEIN RISIKO – GESUNDHEIT GEHT VOR
Der Vorstand