Der VfL-Ehrenrat

Obmann:
Jochen Pohlmeyer

Als Ehrenratsmitglieder bzw. Beisitzern wurden gewählt:
Johannes Bünger

Josef Schlattmann

Friedhelm Dörenkämper

1. Der Ehrenrat besteht aus einem Obmann und drei Beisitzern. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Vorstand des Vereins bekleiden und sollten mindestens 40 Jahre alt sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

2. Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins, soweit der Verfall mit der Vereinszugehörigkeit im Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts eines Fachverbandes gegeben ist. Er beschließt ferner über den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 6.

3. Er tritt auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes zusammen und beschließt nach mündlicher Verhandlung, nachdem den Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben ist sich wegen der ergebenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.

4. Er darf folgende Strafen verhängen: a) Verwarnung b) Verweis c) Aberkennung der Fähigkeit ein Vereinsamt zu bekleiden mit sofortiger Suspendierung d) Ausschluss von der Teilnahme am Sportbetrieb bis zu zwei Monaten e) Ausschluss aus dem Verein.

5. Jede den Betroffenen belastende Scheidung ist diesem schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Ehrenrat hat in seinen Entscheidungen die jeweils gültige Rechtsordnung zu berücksichtigen.